Geburt: Kind anmelden
Als sorgeberechtigter Elternteil müssen Sie die Geburt Ihres Kindes bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt anzeigen.
Anmeldung über das HELIOS erfolgt ganz einfach
Sie geben Ihre Unterlagen im Original im Krankenhaus HELIOS ab und ein Bote bringt diese zum Standesamt. Nach ein bis drei Tagen werden Ihnen die Unterlagen wieder in das Krankenhaus zurückgebracht.
Sobald die Beurkundung abgeschlossen ist, sendet das Standesamt die fertigen Urkunden zu Ihnen nach Hause.
Hausgeburt
Im Falle einer Hausgeburt stellt Ihnen Ihre Hebamme/der Arzt die Geburtsanzeige aus und händigt Ihnen ggf. ein Formular aus, in dem Sie den/die Vornamen Ihres Babys eintragen.
Haben Sie weitere Fragen, dann schicken Sie uns gerne eine E-Mail an [email protected].
Sollte ein persönlicher Besuch von Ihnen erforderlich sein, melden wir uns bei Ihnen.
Benötigte Unterlagen
- Erforderliche Unterlagen (siehe weiterführende Informationen)
Voraussetzungen
Es fand eine Geburt statt und Sie
- sind Träger eines Krankenhauses oder einer Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird,
- sind als Mutter des Kindes sorgeberechtigt,
- sind als Vater des Kindes sorgeberechtigt oder
- sind eine andere Person und waren bei der Geburt anwesend oder wissen davon.
Gebührenrahmen
- Geburtsurkunde zur Erstbeantragung eines Passes: 12,00 €
- Jede weitere Urkunde: 12,00 €
- Zweitausfertigung: 6,00 €
- Eine Bescheinigung zur Beantragung von Mutterschaftshilfe, Kindergeld und Elterngeld: 0,00 €
Weiterführende Informationen
Unterlagen:
Folgende Unterlagen werden im Original benötigt:
- die Geburtsanzeige des Krankenhauses,
- Ihren Personalausweis oder Reisepass,
- Ihre Geburtsurkunden oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister,
- die Vornamenserklärung und
- gegebenenfalls eine Geburtsnamenserklärung
Wenn Sie verheiratet sind zusätzlich:
- die Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
Wenn Sie geschieden oder verwitwet sind zusätzlich:
- Heiratsurkunde mit rechtskräftigem Scheidungsbeschluss,
- Auszug aus dem Eheregister mit Auflösungsvermerk und/oder
- eine Sterbeurkunde
Wenn Sie nicht verheiratet sind zusätzlich:
Die Vaterschaft und das gemeinsame Sorgerecht können Sie im Jugendamt erklären.
- wenn bereits vorhanden die Vaterschaftsanerkennung, Infos unter Geburt - Anerkennung der Vaterschaft
- wenn bereits vorhanden die gemeinsame Sorgerechtserklärung, Infos unter Geburt-Anerkennung der Vaterschaft
- bei gemeinsamer Sorgeerklärung ist ein Nachweis der Namenswahl erforderlich (Erklärung hier im Standesamt)
Grundsätzlich gilt: Fremdsprachige Urkunden werden entweder in internationaler Form oder mit Übersetzung eingereicht. Bei Auslandsbeteiligung ist eine persönliche Beratung darüber erforderlich, welche Unterlagen in welcher Form vorgelegt werden müssen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor der Geburt Ihres Kindes: [email protected]
Fristen
Die Anzeige der Geburt Ihres Kindes muss binnen einer Woche bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt erfolgen. Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen. Ist Ihr Kind tot geboren, muss die Anzeige spätestens am dritten Werktag nach der Geburt erfolgen. Dies übernimmt für die anzeigepflichtigen Personen üblicherweise ein Bestattungsunternehmen.
Besonderheiten
- Die Anmeldung des Kindes bei der Meldebehörde erfolgt durch das hiesige Standesamt.
- Die Mutterschaftshilfe beantragen Sie bei Ihrer Krankenkasse.
- Das Kindergeld wird bei der Familienkasse Krefeld beantragt.
- Das Elterngeld ist in Nordrhein-Westfalen schriftlich beim Jugendamt zu beantragen.
Prozess
Die Anzeige der Geburt erfolgt folgendermaßen:
- Sie müssen die Geburtsanzeige ausfüllen.
- Sie tragen dort auch den Familiennamen und den oder die Vornamen des Kindes ein.
- Kommt Ihr Kind in einem Krankenhaus oder in einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird, zur Welt, wird die Geburtsanzeige durch diese Einrichtung übernommen. Sie händigen der Entbindungseinrichtung die Unterlagen aus, die zur Anzeige der Geburt beim Standesamt erforderlich sind.
- Erfolgt eine Hausgeburt, müssen Sie die Geburt des Kindes persönlich bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen innerhalb der Frist anzeigen.
- Nach der Beurkundung der Geburt erhalten Sie als Personenstandsurkunde eine Geburtsurkunde des Kindes.
- Können Sie dem Standesamt nicht alle für die Beurkundung erforderlichen Nachweise vorlegen, wird im Geburtseintrag ein erläuternder Hinweis darüber aufgenommen; an Stelle einer üblichen Geburtsurkunde kann dann als Personenstandsurkunde nur ein beglaubigter Ausdruck aus dem Personenstandsregister ausgestellt werden.
Bearbeitungsdauer
- 1 Tag (bis zu 3 Tage. Derzeit kann es zu längeren Bearbeitungszeiten kommen.)
Verantwortlichkeit
0 21 51 / 86-0
[email protected]